Teilausführungen sind ein probates Mittel der Broker oder Depotanbieter, um sich gegen einen zu großen Ansturm bei Aktien und Wertpapieren zu wehren. Händler müssen bei den Teilausführungen im Prinzip nicht viel beachten, da diese im Nachhinein noch immer zur Komplettierung einer Order genutzt werden können. Allerdings kann es sein, dass von Broker zu Broker unterschiedliche Kosten erhoben anfallen – und darauf sollte wiederum geachtet werden.

Was genau sind Teilausführungen?

Ist eine Aktie oder ein Wertpapier bei einem Broker enorm gefragt, ist es für diesen möglicherweise nicht zu schaffen, sämtliche Order-Anfragen der Händler auf einen Schlag abzuwickeln. In diesem Fall wird dann nur ein gewisser Teil der Orders durchgeführt – die Teilausführung. Komplettiert werden kann die Order im weiteren Verlauf dann, sobald die Nachfrage wieder ein wenig zurückgegangen ist. Selbstverständlich muss hier aber die jeweilige Gültigkeitsdauer des Trades beachtet werden. Darüber hinaus spielen auch die möglichen Kosten eine wichtige Rolle.

Während einige Depotanbieter für die Teilausführungen keine gesonderten Gebühren erheben, werden diese bei anderen Anbietern möglicherweise als weitere Order gewertet – und dann auch mit entsprechenden Gebühren belastet. Jedes Mal, wenn dann eine Teilausführung durchgeführt wird, werden auch die Kosten fällig. Für die eigene Rendite ist das natürlich nicht optimal, so dass bei der Broker- oder Depotwahl auf rabattierte Ordergebühren oder eben den Verzicht auf Gebühren für Teilausführungen geachtet werden sollte. Abgesehen von den möglicherweise überhöhten Gebühren bringen die Teilausführungen für den Händler aber keinerlei Nachteile, da die Order bis zum Ende der Gültigkeitsdauer noch vollständig durchgeführt werden kann.