Als Emittent wird in der Finanzbranche ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Körperschaft bezeichnet, die zum Zwecke der Kapitalerhöhung Wertpapiere oder ähnliche Urkunden ausgibt. Unterschieden wird dabei je nach Emittent zwischen verschiedenen Wertpapieren.
Emittent: Erklärung und Definition
Gibt ein Unternehmen Wertpapiere oder vergleichbare Urkunden zum Zwecke der Kapitalerhöhung heraus, wird dieses Unternehmen als Emittent bezeichnet. Erreicht werden soll die Kapitalerhöhung dabei immer durch den Verkauf der Wertpapiere bzw. Urkunden. Allerdings beschränkt sich der Begriff keinesfalls auf die sogenannten privaten Emittenten wie Aktiengesellschaften, Fondsgesellschaften oder Banken. Stattdessen können auch Körperschaften wie einzelne Bundesländer oder Staat zu Emittenten werden. Organisationen können ebenfalls Wertpapiere bzw. Urkunden herausgeben und lassen sich dementsprechend auch als Emittenten bezeichnen.
Zwischen den einzelnen Unternehmen, Aktiengesellschaften oder Körperschaften gibt es dabei einige Unterschiede in der Art der Wertpapierausgabe. Aktiengesellschaften geben bekanntlich Aktien aus. Werden diese erstmalig ausgegeben, wird von einer Erstemission gesprochen. Treten der Staat, die Kommunen oder die Bundesländer wiederum als Emittenten auf, handelt es sich hierbei um sogenannte Bundeswertpapiere, zu denen Bundesschatzbriefe oder Anleihen gehören. Großunternehmen vergeben sogenannte Unternehmensanleihen, Banken bekanntermaßen verschiedene Finanzprodukte. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel oftmals von den Daueremissionen die Rede, zu denen Festgelder, Zertifikate oder ähnliches gehören.
Bonität und Emittent: Was ist zu beachten?
Es liegt im Sinne der Natur, dass vor allem die Emittenten als sicher bezeichnet werden können, die eine gewisse finanzielle Absicherung versprechen können. Nicht umsonst wird der Staat oftmals als sicherster Emittent bezeichnet, da hier nur in absoluten Ausnahmefällen eine Pleite befürchtet werden muss. Bei privaten Unternehmen, ganz gleich welcher Größe, gibt es diese Sicherheit in der Regel nicht. Wer also Zertifikate eines privaten Unternehmens besitzt, sollte sich immer sicher sein können, dass dieses finanziell sicher genug aufgestellt ist. Ist dem nicht so, kann im schlimmsten Fall bei einer Insolvenz ein Totalverlust der Anlage die Folge sein. Bei Aktien ist ein derartiges Risiko ebenfalls gegeben, da hier sowohl der Kurseinbruch als auch der Ausfall der Dividende zu einer geminderten Rendite führen können.
Generell ist die Emission von Wertpapieren durch den Staat zumindest in Teilbereichen streng reguliert. So sieht der Gesetzgeber vor, dass die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel vom jeweiligen Emittenten und einem Kreditinstitut zu beantragen ist. Sollte der Emittent in diesem Fall selbst das Kreditinstitut sein, gilt diese Vorgabe nicht. Der Gesetzgeber möchte so erreichen, dass Gläubiger und Aktionäre dahingehend geschützt werden, dass durch die Kreditinstitute eine gewisse Expertise genutzt werden kann. Als Vorgabe für das jeweilige Kreditinstitut gilt dabei, dass dieses an einer inländischen Börse zugelassen sein muss und das Recht zur Teilnahme am Handel genießt.