Das Disagio ist ein Begriff, der im Prinzip ganz einfach auch mit dem Wort Abgeld bezeichnet werden kann. Gemeint ist hiermit ein sogenannter Abschlag vom Nennwert des jeweiligen Wertpapieres, der zum Beispiel vom Emittenten bei der Ausgabe der Wertpapiere in Form eines Ausgabeabschlags fällig wird. Die Alternative dazu ist das Agio (Aufgeld), welches als Ausgabeaufschlag eingefordert werden kann.
Das ist das Disagio
Verwendet wird der Begriff Disagio vor allem im Finanzhandel, allerdings nicht ausschließlich. So wird dieser Begriff auch dann verwendet, wenn der Abschlag auf den Nennwert einer Münze bezeichnet werden soll und dieser im Vergleich zum Feingewicht zu hoch angegeben ist. Ebenfalls verwendet wird das Disagio zudem im Bereich der Kreditkartenzahlungen, wo die möglichen Gebühren für die Nutzung als Disagio bezeichnet werden.
Im Finanzhandel wiederum bezeichnet das Disagio den Abschlag vom Nennwert eines Wertpapieres. Das heißt also konkret, dass als Disagio der Betrag bezeichnet wird, um den der Kurs des Wertpapieres unter dem Nennwert liegt.
Wo kommt das Disagio zum Einsatz?
Kaufen Kreditinstitute beispielsweise ausländisches Bargeld, wird dies in der Regel unterhalb des offiziellen Wechselkurses erworben, weshalb hier von einem Disagio gesprochen werden kann. Anders ist es wiederum bei Aktien und GmbH-Anteilen, denn diese dürfen nicht mit einem Disagio ausgegeben werden. Angegeben wird das Disagio zum Beispiel bei Krediten in Prozent (zum Beispiel 5% Disagio) oder als Auszahlungskurs (zum Beispiel 95%) Auszahlungskurs. In beiden Fällen wäre bei einem Kredit von 1.000 Euro bei der Kreditvergabe gemeint, dass der Kreditnehmer effektiv 950 Euro ausgezahlt bekommt, aber die vollen 1.000 Euro verzinsen und zurückzahlen muss.