Mit einem Call wird im Finanzhandel eine Kaufoption bezeichnet. Ein Käufer sichert sich mit dieser Option also das Recht darauf, einen Basiswert bzw. ein Gut zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem festen Preis kaufen zu können. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Option des Käufers, dieser ist also nicht zum Kauf verpflichtet. Generell rechnet ein Käufer bei einem Call immer damit, dass sich der Wert des Handelsobjekts positiv entwickeln wird.
Kaufoptionen: Alle Details zum Call
Erwirbt ein Käufer eine Call-Option, so geht er immer davon aus, dass sich der Kurs, bzw. Wert in der Zukunft positiv entwickeln wird. Der Käufer sichert sich also im besten Fall einen bestimmten Basiswert zu einem festen Preis und kann diesen zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn veräußern. Ein wichtiger Teilnehmer eines Call-Geschäfts ist dabei immer der sogenannte Stillhalter. Hierbei handelt es sich um die Partie, die bis zum Ende des Ausübungszeitraums der Option den jeweiligen Basiswert liefern können muss. Es ist also nicht möglich, einen derartigen Basiswert vor Ablauf des Zeitraums zu veräußern. Der Stillhalter wird für dieses „halten“ allerdings belohnt und erhält eine Prämie des Käufers. Wie hoch diese ausfällt, ist in der Regel vom Ertrag vergleichbarer Anlagen auf dem Kapitalmarkt abhängig.
Während der Käufer bei einer Call-Option von einer positiven Entwicklung ausgeht, rechnet der Verkäufer damit, dass die Entwicklung stagniert oder sogar fällt. Sollte eine Kaufoption vom Käufer nicht in Anspruch genommen werden, verfällt diese.