Mit einer Option wird im Finanzhandel die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Käufer ein Vertragsangebot annimmt. Eine Pflicht ist dies nicht, daher auch die Bezeichnung Option. Der Käufer kann zwischen verschiedenen Optionen wählen und das jeweilige Gut zu einem bestimmten Preis kaufen oder zu einem vorher definierten Preis verkaufen.

Optionen: Erklärung und Definition

Wie bereits erwähnt, ermöglich eine Option einem Verkäufer, ein sogenanntes Underlying (Gut) zu einem festgelegten Zeitpunkt, dem Laufzeitende, zu kaufen oder zu verkaufen. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass es sich bei den Optionen um ein Recht und nicht um eine Pflicht handelt. Dementsprechend können Gebühren für den Kauf oder Verkauf erhoben werden. Unterschieden wird hier zwischen den sogenannten Call- und Put-Optionen. Als Call-Optionen werden die Berechtigungen für den Kauf eines Gutes bezeichnet, als Put-Optionen die Berechtigungen für den Verkauf des Gutes.

Sollte das Ende der Laufzeit erreicht sein, lassen sich die Optionen nicht mehr ausführen. Diese sind vom Markt verschwunden, da die Laufzeit für das jeweilige Angebot abgelaufen ist.

Im Geld und aus dem Geld: Was bedeutet das für die Optionen?

Im Zusammenhang mit den Optionen fallen häufig die Begriffe „im Geld“ und „aus dem Geld“. Wird bei einer Option davon gesprochen, dass sich diese im Geld befindet, bedeutet das bei einer Call-Option, dass der Ausübungspreis geringer als der Marktpreis ist. Bei einer Put-Option wäre mit einem höheren Ausübungspreis das genaue Gegenteil der Fall. Sind die Optionen wiederum aus dem Geld, ist bei Call-Optionen der Ausübungspreis höher als der Marktpreis und bei Put-Optionen der Ausübungspreis niedriger als der Marktpreis. Übrigens: Es gibt auch noch eine Art „Sonderfall“, in welchem davon gesprochen wird, dass der Ausübungspreis und der Marktpreis der Optionen fast auf einem Niveau liegen.